// Häufig gestellte Fragen

FAQ

Rechnungen, Beläge von Reparaturen und Wartungen. Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I). Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung II). Sommer- / Winterreifen (sofern vorhanden). Zweitschlüssel / Zusatzfernbedienungen. HU/AU Bescheinigung.

Ja, dies ist möglich. Bringen Sie bitte Ihren Erbschein, sowie die Sterbeurkunde des Verstorbenen und weitere Unterlagen zum Fahrzeug mit.

Ja, wir übernehmen die Ablösung der Finanzierung bei der Bank

Ja, die Abmeldung übernehmen wir für Sie. Das Fahrzeug wird umgehend nach der Übergabe abgemeldet und Sie erhalten eine Bestätigung.

Die Bezahlung erfolgt umgehend, entweder in bar oder per Eilüberweisung.

Nein, eine Anzahlung ist nicht zwingend erforderlich. Allerdings kann eine Anzahlung die Bearbeitung und die Kreditentscheidung positiv beeinflussen. Sollten Sie also eine Anzahlung tätigen bzw. einen Teil des Kaufpreis in bar bezahlen, geben Sie diese S

Sonderzahlungen sind jederzeit möglich. Sie können dadurch die Ratenhöhe verändern oder aber die Laufzeit verkürzen.

Auch eine vorzeitige Ablösung ist jederzeit möglich! Setzen Sie sich einfach mit unserer Kundenbetreuung in Verbindung; diese zeigen Ihnen alle Möglichkeiten auf.

Ihr Antrag wird noch am gleichen Tag (Montag-Samstag) bearbeitet.

Sie benötigen weiterhin Hilfe?:

06204-77001